Fehler 6-10
6. Unwirksames Exposé
Ein fehlerhaftes Exposé, in dem z. B. Flächen falsch angegeben sind, macht den Verkäufer angreifbar für Streitigkeiten. Das Exposé sollte deshalb fehlerfrei sein und allen Prüfungen standhalten. Parallel sollten alle Unterlagen vor der Vermarktung vorliegen und nicht sukzessive besorgt werden – selbstverständlich in digitaler und analoger Form und auch datenschutzkonform.
7. Mangelhafte Immobilienbewerbung
Eine Immobilienbewerbung muss nicht einfach nur vollständig sein – es gilt, sie professionell und zielgruppengerecht zu bewerben, auf eine professionelle Gestaltung der Anzeigen zu achten und die Immobilie in ihrem besten Licht zu präsentieren. Fachleute, wie z. B. Fotografen, Grafiker oder Immobilienmakler sind darauf spezialisiert, Immobilien verkaufsfördernd zu präsentieren und Anzeigen entsprechend zu gestalten. Die Vorteile der Immobilie müssen bezüglich der Zielgruppe herausgearbeitet werden und Nachteile müssen verkaufspsychologisch integriert werden, um den bestmöglichen Kaufpreis zu erzielen.
8. Schlechte Erreichbarkeit
Wer eine Immobilie zum Verkauf anbietet, sollte für Interessenten gut erreichbar sein. Ist der Verkäufer nur wenige Stunden am Tag telefonisch erreichbar oder reagiert nur zeitverzögert auf E-Mails und Nachrichten, schreckt dies einige Interessenten ab. Eine gute Erreichbarkeit, im Idealfall zu normalen Bürozeiten sowie in den Abendstunden und am Wochenende, sollte während des Immobilienverkaufs gewährleistet sein. Und Sie müssen vorbereitet sein auf die Fragen der Kaufinteressenten und umgekehrt.
9. Mangelnde Vorbereitung der Besichtigungstermine
Besichtigungstermine erfordern eine gute Vorbereitung. Verkäufer sollten auf alle Fragen zum Zustand der Immobilie vorbereitet sein, auch sehr spezielle Anfragen z. B. nach erforderlichen Genehmigungen für mögliche Baumaßnahmen kommen vor. Wer hier nicht souverän antwortet, riskiert einen Nachteil in den Preisverhandlungen. Gleichzeitig sollte die Immobilie optisch auf die Besichtigungen vorbereitet werden, z. B. durch kleinere Reparaturen oder Aufräumarbeiten.
10. Ausschließen eines erfahrenen Immobilienmaklers
Unerfahrene Immobilieneigentümer, die einen Verkauf durch einen Makler ausschließen, unterschätzen häufig den Aufwand des Verkaufs und den Wert, den eine erfahrene Person mitbringt. Angefangen bei einer professionellen und realistischen Immobilienbewertung bis hin zur routinierten Organisation aller notwendigen Dinge: Ein erfahrener Makler verkauft eine Immobilie schnellstmöglich sowie zum bestmöglichen Preis – und der Verkäufer erspart sich viel Zeit, Ärger und mögliche Rechtsfolgen und kann sich bequem zurücklehnen.